Das von sämtlichen Fachpersonen zwar vorsichtig aber genügend konkret skizzierte Gefahrenspektrum ist weit und umfasst durchaus auch (wenn auch nur mit einer eher untergeordneten Wahrscheinlichkeit) gewalttätige Übergriffe bis hin zu schweren Körperverletzungen und Tötungen. Insbesondere wird von den verschiedenen Sachverständigen die Unberechenbarkeit bzw. das sehr rasche Steigerungspotential der vom Beschuldigten ausgehenden Gefahr hervorgehoben. 4.3.3.2. Andererseits ist auch die Eignung einer stationären Massnahme, um solchen weiteren Taten zu begegnen, zu bejahen.