zurzeit als moderat eingeschätzt werden, allerdings mit dem Potential für eine sehr schnelle Steigerung, welche zum grossen Teil unberechenbar sei (UA act. 237.16 f. Ordner 1 Schachtel 5). Am Rande ist das forensisch-psychiatrische zivilrechtliche Sachverständigengutachten von Dr. med. P. beizuziehen. Sie führte aus, dass Wahnerkrankte immer etwas unberechenbar seien. Speziell seien diejenigen Personen gefährdet, welche direkt in den Wahn mit einbezogen werden würden, vor allem auch die Angehörigen. Im Mittelpunkt würde beim Beschuldigten die Mutter stehen, was bei wahnhaften Störungen typisch sei (UA act. 161 Ordner 1 Schachtel 5).