ausgeschöpft seien, der finanzielle Druck grösser werde oder die Krankheitssymptomatik zunehme. Die Gefahr, dass er Familienmitglieder oder Bekannte künftig tätlich angehe und ernsthaft an Leib und Leben verletzte, bestehe. Wahnkranke seien immer ein Stück weit unberechenbar, weshalb ihre Drohungen immer ernst zu nehmen seien. Für Familienangehörige habe sich eine moderate Ausführungsgefahr, für Bekannte eine eher geringe Ausführungsgefahr ergeben. Je nach Entwicklung könne diese auch zunehmen.