Weiter machte er sehr umfangreiche Ausführungen zu angeblichen Handlungen oder persönlichen Verbindungen diverser Personen. Schliesslich führte er aus, er habe keine Einträge im Strafregister, weshalb nicht von einer Wiederholungsgefahr auszugehen sei und auf eine Massnahme gänzlich zu verzichten sei; wobei er anlässlich der Berufungsverhandlung eine gewisse Bereitschaft zu einer ambulanten Gesprächstherapie, nicht hingegen zur Einnahme von Medikamenten (Psychopharmaka) äusserte (eigenhändige Berufungserklärung S. 2 ff. und S. 64, Protokoll Berufungsverhandlung S. 9 ff. und 17).