Der Beschuldige hat eine eigenhändige Berufungserklärung eingereicht, in welcher er das vollständige Absehen von einer Massnahme fordert. Er führt hierzu aus, dass er gesund sei und dass er – entgegen den psychiatrischen Gutachten – schuldfähig sei. Weiter macht er geltend, es liege ein bandenmässiger Betrug inkl. eines Mordkomplotts gegen ihn vor und er sei vorliegend das Opfer und nicht der Täter. Weiter machte er sehr umfangreiche Ausführungen zu angeblichen Handlungen oder persönlichen Verbindungen diverser Personen.