3.7.3. Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch H., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachtet (psychiatrische Untersuchungsgespräche vom 15. Januar 2020 [160 Min.], 12. Februar 2020 [140 Min.] und 26. Februar 2020 [140 Min.]). Das von ihr erstellte forensisch-psychiatrische Gutachten datiert vom 31. März 2020 (UA act. 668 ff. Ordner 5/5 Schachtel 1). Es beruht auf einer sorgfältigen Sachverhaltsabklärung und ist in sich schlüssig sowie nachvollziehbar, weshalb nachfolgend darauf – sowie auf die Ausführungen von H. anlässlich der Berufungsverhandlung – abgestellt wird, was im Einzelnen darzulegen ist.