Es ist erstellt, dass der Beschuldigte C. als Mitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes Bezirk M. (UA act. 658 und 668 f. Ordner 3 Schachtel 5) mit schwerer Gewalt drohte, und sie damit an ihrer Tätigkeit als Beiständin, einer Amtshandlung, hinderte, womit er den Tatbestand von Art. 285 Ziff. 1 StGB erfüllt und rechtswidrig gehandelt hat. 3.5. Zu keinen besonderen Ausführungen geben die Vorwürfe Anlass, welche der Beschuldigte mit dem Versenden diverser E-Mails an zahlreiche Empfänger verwirklicht hat, zumal diese E-Mails in den Akten vorhanden sind und der Beschuldigte nicht bestreitet diese verfasst zu haben, womit die Vorwürfe ohne Weiteres erstellt sind.