3.4.3. Schliesslich wird dem Beschuldigten die Verübung von Gewalt und Drohungen gegenüber Behörden und Beamten (Zusatzantrag vom 14. Februar 2022, Ziff. 1.2) vorgeworfen. Er soll bei einem Telefonat am 19. November 2021 betreffend finanzielle/administrative Angelegenheiten seiner Berufsbeiständin, C., Vorwürfe gemacht und mindestens drei Mal zu ihr gesagt haben, sie hätte nun eine rote Linie überschritten und er werde sie kaputt machen. Beim nächsten Aufeinandertreffen müsse die Polizei dabei sein.