Soweit er auch hier teilweise ausführte, dass er von J. provoziert worden sei und angab, eine andere Person hätte da wahrscheinlich geschlagen, er habe ihr jedoch nur sagen wollen, dass sie aufpassen solle, sprechen die wahrgenommenen Provokationen gerade für die Richtigkeit der Vorwürfe, zumal sie dem Beschuldigten ein Motiv für sein Handeln geben. Weiter führte er selbst aus, dass es bereits früher einmal ein Thema gewesen sei, dass seine Schwester Angst vor ihm gehabt habe, weshalb er bei einer Besprechung hinter dem Pult habe bleiben sollen (Berufung S. 39, UA act. 224 Ordner 1/5 Schachtel 1), was ebenfalls auf eine generell bedrohende Haltung des Beschuldigten gegenüber J. hindeutet.