3.4.2. Weiter wird ihm eine Drohung zum Nachteil seiner Schwester, J., vorgeworfen (Ziff. 1.7). Er soll ihr am 29. April 2019 anlässlich einer Familienbesprechung über das Grabmal ihres Vaters gesagt haben, sie hätte Glück gehabt, dass er sie beim letzten Zusammentreffen drei Tage zuvor nicht geschlagen habe. Dieser Vorwurf stützt sich auf die glaubhaften und schlüssigen Aussagen von J. (UA act. 195, 201 f. und 215 ff. Ordner 1/5 Schachtel 1). Der Beschuldigte bestreitet diesen Vorwurf zwar pauschal (UA act. 223 ff. Ordner 1/5 Schachtel 1), diese Bestreitungen vermögen jedoch nicht zu überzeugen.