183 Ordner 1/5 Schachtel 1) belegt. Der Beschuldigte gab hierzu lediglich an, er wisse nicht mehr, ob er dies gesagt habe, er sei kein Heiliger, würde aber niemandem etwas tun (UA act. 189 Ordner 1/5 Schachtel 1) bzw. sei sein Bruder ein Arschloch und es sei doch scheissegal ob er gesagt habe, er würde ihm die Knochen brechen, da er ihn ja gar nicht gesehen habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 4), womit er die Vorwürfe grundsätzlich nicht bestreitet.