3.4. 3.4.1. Dem Beschuldigten werden Drohung, Beschimpfung und üble Nachrede zum Nachteil von E. vorgeworfen (Ziff. 1.6). Am 22. März 2019 soll er gegenüber dem Gastwirt I., seinen Bruder, E. als «Schafseckel», «Lump» und «Dreckskerl» tituliert haben und ihm in Aussicht gestellt haben, diesem «die Knochen zu brechen» und habe diesen wahrheitswidrig bezichtigt, er habe ihn, den Beschuldigten, umbringen wollen. Dieser Vorwurf ist durch die glaubhaften Aussagen von I. (UA act. 165 und 177 f. Ordner 1/5 Schachtel 1) sowie ergänzend diejenigen von E. (UA act. 183 Ordner 1/5 Schachtel 1) belegt.