Ordner 5/5 Schachtel 1) und aus der Luft gegriffen. Seine diesbezüglichen Ausführungen vermögen dementsprechend nichts an der jeweiligen Feststellung der Begehung der Taten (im unverschuldeten Zustand der Schuldunfähigkeit) zu ändern. Auf seine ausführlichen Schilderungen ist dementsprechend nicht im Einzelnen einzugehen. - 11 -