diverse kriminelle Machenschaften sowie Steuerbetrug vor sich gehen. Diese Ausführungen sind jedoch – gestützt auf die in den vom Beschuldigten gegen die jeweiligen Personen eingeleiteten Strafverfahren ergangenen Nichtanhandnahmeverfügungen – zweifelsohne widerlegt (zum angeblichen Mordversuch am Beschuldigten [UA act. 105 ff. und 111 ff. Ordner 1/5 Schachtel 1 bzw. die Verurteilung des Unfallverursachers] und zum Steuerbetrug [UA act. 383 ff. und insbesondere act. 427 f. Ordner 2/5 Schachtel 1]). Diese Vorstellungen des Beschuldigte sind krankheitsbedingt entstanden (siehe Ausführungen H. UA act. 742 ff. Ordner 5/5 Schachtel 1) und aus der Luft gegriffen.