2.9. Mit eigenhändiger Eingabe vom 16. August 2022 stellte der Beschuldigte ein neues Haftentlassungsgesuch und beantragte seine sofortige Entlassung aus der Sicherheitshaft. 2.10. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens durch die Sachverständige H. fand am 31. August 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: