2.5. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 zogen die Z1 AG., E., die Z2 AG., F. und G. (vormals Privatkläger 1-5) ihre Berufung vom 23. Mai 2022 zurück. 2.6. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 2. August 2022 auf die Erhebung einer Anschlussberufung oder das Stellen eines Nichteintretensantrags. 2.7. Mit eigenhändiger Eingabe vom 5. August 2022 beantragte der Beschuldigte einen Wechsel der amtlichen Verteidigung.