2.4. Mit Eingabe vom 18. Juli 2022 teilte die amtliche Verteidigung mit, zusätzlich zur Berufungserklärung die Dispositivziffern 5 und 6.2 anzufechten, womit die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat bzw. der Verzicht auf eine hälftige Rückzahlungspflicht der Entschädigung der amtlichen Verteidigung beantragt worden ist. Das Haftentlassungsgesuch machte sich die amtliche Verteidigung nicht zu eigen. Mit eigenhändiger Eingabe vom 20. Juli 2022 hielt der Beschuldigte an seinem Haftentlassungsgesuch fest; mit eigenhändiger Eingabe 21. Juli 2022 machte er ergänzende Ausführungen zum Haftentlassungsgesuch.