schuldfähig und von den Vorwürfen freizusprechen, es sei von einer Massnahme abzusehen und er sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. Der amtlichen Verteidigung wurde Frist gesetzt, mitzuteilen, ob weitere Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils beantragt werden und ob am Haftentlassungsgesuch festgehalten werde.