1.3. Am 31. März 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten im Zusammenhang mit weiteren Delikten (Beschimpfung und Drohung, z.N. D.) einen zweiten Zusatzantrag gemäss Art. 374 ff. StPO zum Antrag der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 11. Februar 2022 und beantragte erneut die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB (GA act. 94 ff.). 1.4. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 5. Mai 2022 vor dem Bezirksgericht Bremgarten statt. 1.5. Das Bezirksgericht Bremgarten erkannte mit Urteil vom 5. Mai 2022: