1.2. Am 14. Februar 2022 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten unter Einbezug weiterer Delikte (Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, z.N. B. und C.) beim Bezirksgericht Bremgarten einen Zusatzantrag gemäss Art. 374 ff. StPO zum Antrag der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 11. Februar 2022 und beantragte erneut die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB (GA act. 10 ff.).