verbergen hatte, bleiben unklar. Insbesondere ist nicht ersichtlich, weshalb er sich bereits weigerte, sich einem wenig eingriffsintensiven Drogenschnelltest zu unterziehen. Auch wenn er sich sodann vor der von der Staatsanwaltschaft angeordneten Blut- und Urinprobe rechtlich hat beraten lassen wollen, hat er diese im Wissen um die Konsequenzen bewusst verweigert. Dabei verfügte er über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit, zumal er nach eigenen Angaben keine Drogen konsumiert hatte und somit auch nichts zu befürchten gehabt hatte.