Der Beschuldigte wurde anlässlich einer Polizeikontrolle angehalten, da er am Steuer telefonierte. Aufgrund verschiedener Auffälligkeiten hätte er sich einem Drogenschnelltest unterziehen sollen, den er aber verweigerte. In der Folge wurde von der Staatsanwaltschaft mündlich eine Blut- und Urinprobe angeordnet, welche er ebenfalls verweigerte, obwohl ihm die Konsequenzen durch die Polizei erläutert wurden und er die entsprechende Rechtsbelehrung im FinZ-Set sogar selbst durchgelesen hatte.