Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Polizisten – und das wirft der Beschuldigte ihnen sinngemäss vor – im entsprechenden FinZ-Set und im Rapport unwahre Angaben und schliesslich als Zeugen falsche Aussagen gemacht haben sollen. Insbesondere B., der den Beschuldigten angehalten, die Auffälligkeiten wahrgenommen und den sog. Standtest durchgeführt hat, schilderte glaubhaft, dass es sich eigentlich vorerst um eine normale Polizeikontrolle gehandelt habe, anlässlich welcher er eine Ordnungsbusse für das Telefonieren am Steuer habe ausstellen wollen.