Der Beschuldigte bringt demgegenüber vor, dass er keinesfalls irgendwelche Anzeichen wie Nervosität, zittrige Hände und flatternde Augenlider aufgewiesen habe, da er ein vehementer Gegner von Betäubungsmitteln sei. Vielmehr sei er Opfer eines polizeilichen «Profilings» geworden, da er eine Ganzkörpertätowierung habe und einen bemalten VW-Bus fahre. 2.2.3. Entgegen dem Beschuldigten ist davon auszugehen, dass beim Beschuldigten aufgrund äusserer Auffälligkeiten Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorlagen und die Blut- und Urinprobe entsprechend rechtmässig durch die Staatsanwaltschaft angeordnet worden ist.