3.5. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme der Zeugen B., C. und D. sowie des Beschuldigten fand am 15. November 2022 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung richtet sich gegen den Schuldspruch der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Verweigerung der Blutund Urinprobe) und damit einhergehend gegen das Strafmass und die Kostenverteilung. Im Übrigen ist das Urteil der Vorinstanz unangefochten geblieben. Eine Überprüfung der unbestrittenen Punkte findet nicht statt (Art. 404 Abs. 1 StPO).