2. Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Bremgarten sprach den Beschuldigten auf Einsprache hin mit Urteil vom 18. Mai 2022 vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit in Bezug auf die Verweigerung des Betäubungsmittelschnelltestes frei und in -3- Bezug auf die Verweigerung der Blut- und Urinprobe schuldig. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 600.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe.