Beim Standtest schwankte der Beschuldigte. Gestützt auf die vorliegenden Auffälligkeiten wollte die Patrouille vor Ort einen Betäubungsmittelschnelltest zur Feststellung der Fahrfähigkeit durchführen, welcher vom Beschuldigten jedoch verweigert wurde. Daraufhin wurde eine Blut- und Urinprobe durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten angeordnet. Der Beschuldigte gab an, dass er die Blut- und Urinprobe im Spital verweigern werden.