Vorgehen: Zur vorgenannten Zeit lenkte der Beschuldigte das oben erwähnte Fahrzeug auf der Fahrstrecke von Q. nach Wohlen als er von einer Polizeipatrouille in Wohlen, Bremgarterstrasse, angehalten wurde, da er während der Fahrt beim Telefonieren beobachtet wurde. Der Beschuldigte stimmte dem Ordnungsbussenverfahren zu und zahlte die Ordnungsbusse vor Ort. Bei der Rückgabe des Wechselgeldes bestand aufgrund äusserer Anzeichen (Nervosität, zittrige Hände, flackernde Augenlider) der Verdacht auf Betäubungsmittel- oder Arzneimittelkonsum. Beim Standtest schwankte der Beschuldigte.