Der Beschuldigte hat sich als Motorfahrzeuglenker vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe oder einer anderen vom Bundesrat geregelten Voruntersuchung, die angeordnet wurde oder mit deren Anordnung gerechnet werden musste, oder einer zusätzlich ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzogen oder den Zweck dieser Massnahme verweigert oder vereitelt. Begangen: Ort: 5610 Wohlen AG, Bremgarterstrasse, Strecke: […] Zeit: Mittwoch, 24. März 2021, 11.10 Uhr Fahrzeug: Lieferwagen […], "VW"