Gegenstand Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 26. Oktober 2021 der mehrfachen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a Abs. 1 SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe. Dem Strafbefehl vom 26. Oktober 2021 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: