Der Beschuldigte erwirkt mit seiner Berufung insoweit einen für ihn günstigeren Entscheid, als dass er vom Vorwurf der mehrfachen (teilweise versuchten) Pornografie nach Art. 197 Abs. 5 StGB bezüglich des Sachverhaltskomplexes Notebook «Acer Aspire One» freigesprochen wird. Anzumerken bleibt, dass es sich dabei in Anbetracht der hohen Anzahl Dateien von verbotener Kinderpornografie auf dem Datenträger Festplatte «Medion Drive-n-Go» eher um untergeordnete Punkte handelt. Entsprechend wurde die erstinstanzlich ausgesprochene Geldstrafe von 180 Tagessätzen auch - 29 -