Es sei daher eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit von erneuter Delinquenz im Bereich von Bildmaterial zu sehen (act. 75.42). Im Gutachten wird deshalb eine ambulante Psychotherapie zur Senkung des Rückfallrisikos als sinnvoll angesehen, um der Gefahr neuerlicher Straftaten zu begegnen (act. 74.43 ff., insbesondere act. 75.47). Konkret schlägt der Gutachter dringend eine langfristige ambulante kognitive Verhaltenstherapie mit sexualtherapeutischen und verhaltenstherapeutischen Elementen bei einem Psychiater oder einem eidgenössisch zertifizierten Psychotherapeuten vor.