5.3. Das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 8. April 2020 (act. 75.20 ff.) hat beim Beschuldigten eine pädophile Störung diagnostiziert. Die vom Beschuldigten begangenen Delikte stünden in direktem Zusammenhang mit der diagnostizierten Störung (act. 75..35 ff. und 75.43). Es bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit erneuter Delinquenz. Bezüglich Hands-off- Delikten, wie die Verwendung von Bilddateien, sei mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit einer erneuten Delinquenz zu rechnen.