Im vorliegenden Verfahren eröffnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau am 25. Mai 2018 die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten (act. 81) und erhob in der Folge am 26. Februar 2021 Anklage (act. 414). Das erstinstanzliche Urteil wurde am 7. März 2022 gefällt. Damit vergingen zwischen Eröffnung der Strafuntersuchung bis zum erstinstanzlichen Urteil fast vier Jahre, wobei der grössere Teil dieser Zeitspanne auf die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zurückzuführen ist.