Grundsätzlich würden Einzelstrafen für jedes Bild bzw. Video – jeweils in Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der Dateien – von 3 bis 90 Tagessätzen angemessen erscheinen. Aufgrund der Vielzahl von Bildern (700) und Videos (1200) wäre daher in Anwendung des Asperationsprinzips eine Erhöhung der Einsatzstrafe vorzunehmen, deren Ergebnis grundsätzlich weit über 180 Strafeinheiten liegen würde.