Auch wenn die einzelnen Tathandlungen in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen und der Gesamtschuldbeitrag hinsichtlich eines jeden einzelnen Bildes oder Videos entsprechend geringer erscheint, wirkt sich die Vielzahl der abgespeicherten Bilder sowie Videos mit mitunter auch sehr schweren Formen der Pornografie mittelschwer bis schwer verschuldenserhöhend aus. Grundsätzlich würden Einzelstrafen für jedes Bild bzw. Video – jeweils in Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der Dateien – von 3 bis 90 Tagessätzen angemessen erscheinen.