Der Beschuldigte wird dagegen vom Vorwurf der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 StGB sowie auch vom eventualiter erhobenen Vorwurf der versuchten Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit dem Sachverhaltskomplex Notebook «Acer Aspire One» freigesprochen. 4. 4.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. gesamthaft zu einer Geldstrafe von Fr. 19'800.00.