Die Festplatte «Medion Drive-n-Go» wurde im Juni 2013 hergestellt (act. 139.6), was vom Beschuldigten auch nicht bestritten wird. Die darauf festgestellten Dateien wurden gemäss Auswertungsbericht spätestens zuletzt am 6. September 2014 geändert (vgl. E. 3.7.2 hiervor; act. 139.4). Folglich mussten die Dateien zwischen Juni 2013 und 6. September 2014 auf die Festplatte kopiert bzw. darauf abgespeichert worden sein. Es liegt ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise, dass der Beschuldigte diese Dateien unbewusst auf die Festplatte Medion überspielt haben soll, nachdem vom vorsätzlichen Besitz derselben ausgegangen werden muss (vgl. oben).