USB Sticks «Verbatim 8 GB» und «Verbatim 4 GB» sowie DVD «Memorex»). Es erscheint ausgeschlossen, dass dem Beschuldigten seitens der Behörden des Kantons Bern gar mehrere Datenträger mit verbotenem und teilweise nicht gelöschtem Inhalt herausgeben worden sein sollen. Vielmehr deuten die im vorliegenden Verfahren beschlagnahmten unterschiedlichen Datenträger mit teilweise nicht gelöschten Dateien älteren Herstelldatums unübersehbar darauf hin, dass der Beschuldigte entgegen seinen Ausführungen Dateien mit alten Herstelldaten besass, welche gerade nicht bereits Gegenstand des abgeschlossenen Strafverfahrens im Kantons Bern waren.