Einzig vorstellbar wäre folglich, dass dem Beschuldigten seitens der Behörden Kopien von dazumal (allenfalls infolge mangelnder Technik) nicht unwiderruflich gelöschten Dateien herausgegeben worden sind. Indessen ist wiederum äusserst unwahrscheinlich, dass die Behörden Dateien mit verbotenem Inhalt zuerst auf neue Datenträger - 19 -