In Anbetracht der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich der Aufbewahrung, des Speicherns und des Löschens von Dateien kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass im Jahr 2008 seitens der Behörden des Kantons Bern allenfalls auf Datenträgern Dateien mit verbotenen Inhalten (trotz entsprechender Bemühungen) nicht unwiderruflich gelöscht werden konnten bzw. dazumal gelöschte Dateien beim heutigen Stand der Technik wiederherstellbar sind. Gemäss Urteil des Kantonsgerichts Bern wurden die im damaligen gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren beschlagnahmten Datenträger (u.a. CD's, DVD's, Festplatten und ZIP-Disketten) indessen zur Vernichtung ein-