keine zuvor beschlagnahmten Datenträger mit kinderpornografischen Dateien herausgegeben hatte. In Anbetracht der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung im Bereich der Aufbewahrung, des Speicherns und des Löschens von Dateien kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass im Jahr 2008 seitens der Behörden des Kantons Bern allenfalls auf Datenträgern Dateien mit verbotenen Inhalten (trotz entsprechender Bemühungen) nicht unwiderruflich gelöscht werden konnten bzw. dazumal gelöschte Dateien beim heutigen Stand der Technik wiederherstellbar sind.