Eine stichprobeweise Überprüfung habe ergeben, dass die Herstellungsdaten der Dateien jeweils weit vor dem Urteil des Obergerichts des Kantons Bern lägen. Auch die Übertragung auf den später eingesetzten Datenträger Festplatte «Medion Drive-n-Go» sei kein Hinweis auf bewusstes Handeln des Beschuldigten in Bezug auf kinderpornografische Dateien, da die Betriebssysteme notorisch die automatische Sicherung bzw. Übertragung des - 18 -