Es bestehe die Möglichkeit, dass ihm die Dateien zunächst auf einem älteren Datenträger herausgegeben und die Dateien erst anschliessend auf die Festplatte Medion übertragen worden seien. Dafür spreche unter anderem auch, dass es sich bei den Dateien um ältere, inzwischen seit Jahrzenten nicht mehr geläufige, Bild- und Videoformate mit tiefer Auflösung handle, welche teilweise mit Fotokameras aufgenommen worden seien, die in den Jahren 2001-2002 aktuell gewesen seien. Eine stichprobeweise Überprüfung habe ergeben, dass die Herstellungsdaten der Dateien jeweils weit vor dem Urteil des Obergerichts des Kantons Bern lägen.