an das im Jahr 2008 abgeschlossene Strafverfahren im Kanton Bern – unbeabsichtigt – auch die dazumal von den Behörden (gemäss Urteil angeblich) gelöschten pornografischen Dateien auf neuen Datenträgen herausgegeben worden seien. Es bestehe die Möglichkeit, dass ihm die Dateien zunächst auf einem älteren Datenträger herausgegeben und die Dateien erst anschliessend auf die Festplatte Medion übertragen worden seien.