3.7. 3.7.1. Bezüglich des angeklagten Sachverhaltskomplexes Festplatte «Medion Drive-n-Go» bringt der Beschuldigte vor, dass es sich bei den auf dieser Festplatte gespeicherten Daten mit kinderpornografischem Inhalt um Dateien handle, welche bereits Gegenstand des Strafverfahrens gewesen seien, das zum Urteil des Kreisgerichts X Thun vom 27. November 2007 und zum Urteil der 3. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Juli 2008 geführt habe. Beweise, wonach der Beschuldigte eine grosse Anzahl Dateien heruntergeladen habe, würden keine vorliegen, weshalb gewichtige Indizien gegeben seien, dass dem Beschuldigten im Anschluss