Zudem würden die in der Anklage angegebenen Suchberichte im Internetbrowser keine Datums- bzw. Zeitangaben enthalten. Einzig für einen Suchbegriff sei als Zeitpunkt der 5. November 2017, 15.34 Uhr, angegeben, obwohl der Rechner an jenem Tag bereits um 14.39 Uhr letztmals heruntergefahren worden sein soll (Berufungsbegründung S. 11).