3.6. 3.6.1. Bezüglich des Sachverhaltskomplexes Notebook «Acer Aspire One» bringt der Beschuldigte vor, es habe entgegen der Umschreibung in der Anklage nicht eruiert werden können, dass das Betriebssystem Windows auf dem Notebook «Acer Aspire One» am 14. Mai 2017 installiert und das Gerät zuletzt am 5. November 2017 heruntergefahren worden sei. Gemäss Berichten der Kantonspolizei sei das Betriebssystem Windows vielmehr (erst) am 5. November 2017 installiert und das Notebook gleichentags zuletzt heruntergefahren worden. Zudem würden die in der Anklage angegebenen Suchberichte im Internetbrowser keine Datums- bzw. Zeitangaben enthalten.