DVD's nur bei einer einzigen DVD kinderpornografisches Material entnommen werden konnte). Eine Änderung des Zeitstempels der Dateien könnte allenfalls bei deren Auswertung durch die Polizei, insbesondere beim Übertrag auf anderweitige Speichermedien, entstanden sein. Das ändert aber nichts daran, dass der Beschuldigte die Datenträger mit (teils nicht gelöschtem) verbotenem kinderpornografischen Inhalt im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung und somit auch noch im Jahr 2018 wissentlich und willentlich besessen hat.