Die Zeitpunkte der Änderungen der Dateien auf den Datenträgern reichten vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2019. Damit könne davon ausgegangen werden, dass es sich entweder teilweise um Dateien handle, die der Beschuldigte vor Abschluss des ersten Strafverfahrens im Jahr 2008 besessen habe, oder um Dateien, die erst nach der Hausdurchsuchung und somit nach der Beschlagnahmung der Datenträger vom 7. Juni 2018 entstanden seien (Berufungsbegründung S. 11 f.).